Versicherungen & Finanzen

Wie haftet die private Unfallversicherung?

Wer sich für eine Unfallversicherung interessiert, wird schnell feststellen, dass es hier einen Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Versicherung dieser Art gibt. Eine Unfallversicherung auf privater Ebene haftet, wie der Name unschwer erkennen lässt, wenn ein Unfall eintritt. Hierbei geht es hauptsächlich um die finanziellen bzw. wirtschaftlichen Folgen. Schießt man eine solche Versicherung ab, so gilt der Versicherungsschutz in der Regel weltweit, doch sollte dies bei Vertragsabschluss auf jeden Fall angesprochen werden. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann hier sicherlich genauere Informationen geben. Die private Unfallversicherung soll im Schadensfall einen eventuell aufkommenden finanziellen Engpass „auffangen“. Es gibt hier verschiedene Varianten der Leistung. Bei der einen Möglichkeit handelt es sich um eine einmalige Zahlung in Höhe der bei Versicherungsabschluss vereinbarten Summe. Bei der anderen Möglichkeit wird die Zahlung in monatlichen Raten ausbezahlt, dies käme dann einer Rente gleich. In der Grundform wird diese Versicherung für den Fall einer Invalidität abgeschlossen, allerdings können auch weitere Unfallfolgen abgesichert werden. Hier sollte allerdings dann mit höheren monatlichen Beiträgen gerechnet werden. Die meisten privaten Unfallversicherungen bieten auch die so genannte Todesfallleistung an. Soll der Versicherte an den Folgen eines Unfalls – innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall – sterben, so erhält eine in der Versicherung eingetragene begünstigte Person eine vorab vereinbarte Summe.

Artikel geschrieben von Silvia Kühn

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