Rechtsschutz im Bereich Verkehr
Aufgekommen ist die Idee für einen Rechtsschutz bereits im Mittelalter. Praktiziert wurde sie durch die Eideshilfe in den altgermanischen Schutzgilden. Erste Versicherungs“experimente“ gab es im 19. Jahrhundert in Frankreich und vor dem 1. Weltkrieg (um 1905 herum). Beide Male jedoch wurde die „Idee“ für einen Rechtsschutz schnell wieder verworfen, bzw. gar verboten.
Als eigentliches Geburtsjahr des heutigen modernen Rechtsschutz gilt aber das Jahr 1917.
Wieder nahm Frankreich dabei eine Vorreiterposition ein: Und zwar wurden damals Verträge für einen Verkehrsrechtsschutz angeboten. Ausgelöst wurde dies durch die zunehmende Motorisierung der Gesellschaft. Erst in den 1950er Jahren, bzw. den 1960er Jahren konnte sich die Rechtsschutzversicherung jedoch großflächig durchsetzen, weil dann fast jeder ein Automobil besaß und der Verkehr und damit auch die Häufigkeit der Unfälle und Delikte sprunghaft zunahm.
Heute ist es dabei so, dass die überwiegende Zahl der Prozesse, die vor Gerichten geführt werden, auf Streitigkeiten, bzw. Vergehen aus dem Verkehrsbereich beruhen. Der Verkehrsrechtsschutz ist heute der Teil einer Rechtsschutzversicherung, der auf jeden Fall mit abgesichert werden sollte, wenn man Halter eines Fahrzeuges ist. Bei der heutigen Dichtigkeit des Verkehrs kommt es nämlich tagtäglich zu Unfällen, die nicht immer so aus gehen, dass man sich schon am Unfallort einigt, wer schuldig war an dem Unfall.
Schnell sieht man sich der Situation gegenüber, dass man einen Anwalt beauftragen muss. Eventuell landet die Sache auch vor Gericht. Um hier mit möglichst wenig Kosten davon zu kommen, auch wenn man einen möglichen Prozess letztlich verlieren sollte, kann man – wie bei einem Kreditvergleich – auch Rechtsschutzversicherungen verschiedener Anbieter miteinander vergleichen.
Artikel geschrieben von adamEinen Kommentar schreiben
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